Bin ich arbeitslos, kann man mit mir machen was man will.
Ja, so traurig, düster schaut's aus in Deutschland. Arbeitsämter erheben sich zu Kontrollinstanzen, mit Methoden die an die Stasi und Gestapo erinnern. Plötzlich stehen Mitarbeiter der Arge oder Personen, die in derem Auftrag arbeiten vor der Tür und machen polizeiähnliche Hausdurchsuchungen, die nicht einmal vor den intimsten Bereichen der Privatspähre haltmachen. Sie verlangen selbst Eintritt wenn ihnen die minderjährigen Kinder der arbeitslosen Mutter die Tür öffnen. Nachher wird es dann entschuldigt mit den Worten "Der Mitarbeiter dachte die Tochter sei schon volljährig".
Bei den Durchsuchungen wird selbst vor Nachttischschubladen kein Halt gemacht, und im schlimmsten Fall schauen sich die Mitarbeiter dann die Sexspielzeuge der oder des Arbeitslosen an. Sowas muss nicht sein. Was zuweit geht, geht zuweit. Kontrolle okay. Aber mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel. In jedem Fall werden die Zahlungen gekürzt oder eingestellt, wenn sich die arbeitslose Person bereiterklärt den Mitarbeiter der Arge in die Wohnung zu lassen. Begründet wird es durch die Mitwirkungspflicht. Doch ein Rechtsanwalt schildert in dem Panorama Beitrag eindrucksvoll, da0 er dies für rechtwidrig hält. Warum? Schau' selbst. Hier ist die Panorama Sendung des ARD.