Hallöchen, grĂŒĂe euch alle!
Mein Beitrag sollte keine Diskussion auslösen. Ich möchte euch nur ein paar Informationen linken.
Dabei ein Tipp fĂŒr Arbeitslose die das 58. Lebensjahr erreicht haben und evtl. ab 2008 in die sogenannte Zwangsverrentung abgeschoben werden.
Bedenkt... das jeder Tag der Arbeitslosigkeit ob AL I oder AL II eine beitragsfreie Zurechnungszeit in eurer Rentenberechnung ist. Bei einer Zwangsrente wĂŒrden diese Zurechnungszeiten entfallen und hinzu kĂ€men noch AbzĂŒge.
Tipp:
Wenn Sie das 58. Lebensjahr erreicht haben, sollten Sie im JobCenter Ihren Ansprechpartner aufsuchen. ErklÀren Sie dort bis spÀtestens 31. Dezember 2007 Ihre Bereitschaft zum Bezug von Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen (§428 SGB III in Verbindung mit §65 (4) SGB II). Damit vermeiden Sie die Zwangsverrentung nach der augenblicklichen Gesetzeslage. SGB ist das Sozialgesetzbuch.